AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - in der version von 01.01.2017

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Gewerbebetriebs caix gelten für die seit 2017 übernommene speicher::werk, im folgenden nur noch Speicher Werk genant und, gelten für alle Dienste von Speicher Werk. Im Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. In den Abschnitten II (Webhosting, Domains, E-Mail) und III (VServer) finden Sie Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.

1.2 Speicher Werk erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn Speicher Werk in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Speicher Werk kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Speicher Werk gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Speicher Werk weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.4 Den Volltext der AGB kann Speicher Werk über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.

1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.

1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch Speicher Werk bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.

2. Leistungen von Speicher Werk

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.

2.2 Alle Server in den Rechenzentren von Speicher Werk sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.

2.3 Die Verfügbarkeit von Speicher Werk Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Speicher Werk weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von Speicher Werk liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von Speicher Werk handeln, von Speicher Werk nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von Speicher Werk haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Speicher Werk erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von Speicher Werk erbrachten Leistung.

2.4 Speicher Werk führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Speicher Werk wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird Speicher Werk den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.5 Speicher Werk kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von Speicher Werk für den Kunden zumutbar ist.

2.6 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich Speicher Werk vor, die dem Kunden zugewiesene IP-Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

2.7 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt Speicher Werk, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die Speicher Werk nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt Speicher Werk, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.3 Speicher Werk stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann Speicher Werk hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.

3.4 Speicher Werk kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Speicher Werk gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Speicher Werk weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

3.5 Gegen Forderungen von Speicher Werk kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

3.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Speicher Werk ihre Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort.

3.7 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann Speicher Werk das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für Speicher Werk liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

3.8 Bei Zahlungsverzug kann Speicher Werk für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von € 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, die E-Mail-Adresse.

4.2 Speicher Werk kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die Speicher Werk gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die Speicher Werk zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. Speicher Werk kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit von Speicher Werk Server-Systeme beeinträchtigt wird.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf Speicher Werk Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei Speicher Werk liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von Speicher Werk übertragen.

5. Haftung von Speicher Werk

5.1 Für Schäden haftet Speicher Werk nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Speicher Werk oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt Speicher Werk oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den Speicher Werk bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

5.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.3 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

6. Datennutzung

6.1 Speicher Werk erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf Speicher Werk Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. Speicher Werk wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

6.3. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.

6.4. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft Speicher Werk keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

6.5. Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt Speicher Werk vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.

7. Schufa-Klausel

7.1 Der Kunde willigt ein, dass Speicher Werk von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass Speicher Werk an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

7.2 Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

8.1 Speicher Werk räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.

8.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

8.3 Die von Speicher Werk zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.

8.4 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum von Speicher Werk.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.

9.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Aachen, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Abschnitt II: Sonderregeln für Domains, Webhosting, E-Mail

1. Vertragsverhältnis

1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. Speicher Werk beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit Speicher Werk nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TLD finden sich unter 1.2.

1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

2. Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Speicher Werk weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

2.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.

2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern Speicher Werk feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann Speicher Werk das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

2.6 Alternativ steht Speicher Werk bei Trafficüberschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.

2.7 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann Speicher Werk den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann Speicher Werk die Domain löschen lassen.

3. Reaktion von Speicher Werk bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann Speicher Werk die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann Speicher Werk auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann Speicher Werk das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann Speicher Werk statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

3.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann Speicher Werk die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.

3.5 Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von Speicher Werk betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im Speicher Werk Rechenzentrum liegen, kann Speicher Werk die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.

3.6 Speicher Werk kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

3.7 Der Entgeltanspruch von Speicher Werk besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

4. E-Mail

4.1 Speicher Werk behält sich für E-Mail, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

4.2 Speicher Werk ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen,

a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden,
b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden,
c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.

5. Haftung von Speicher Werk

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an Speicher Werk gezahlt hat.

6. Verfahren bei Vertragsbeendigung

6.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin C.

6.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann Speicher Werk die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Speicher Werk weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

6.3 Alternativ kann Speicher Werk die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

6.4 Beendet Speicher Werk den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann Speicher Werk nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

Abschnitt III: Sonderregeln für dedizierte und virtuelle Server

1. Administration und Benutzung

1.1 Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. Speicher Werk kann den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die Speicher Werk zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.

1.2 Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.

2. Reaktion von Speicher Werk bei Gefährdungen

2.1 Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer 1 – oder hat Speicher Werk aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann Speicher Werk den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann Speicher Werk das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

2.2 Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, oder hat Speicher Werk aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann Speicher Werk den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird.

2.3 Speicher Werk weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DOS-Attacke wird. Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann Speicher Werk das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für Speicher Werk keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.

2.4 Werden über den Server Spam-Mails (Abschnitt II, Ziffer 2.4) versendet, kann Speicher Werk den Server sperren.

2.5 Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt II, Ziffer 2 gelten entsprechend. Speicher Werk kann in solchen Fällen Server entsprechend Abschnitt II, Ziffer 3 sperren oder kündigen.

3. Nutzungsüberlassung an Dritte

Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. Speicher Werk kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Reseller-Vertrages voraus. Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist in jedem Fall untersagt.

4. Freistellung

Der Kunde ersetzt Speicher Werk alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Speicher Werk informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

5. Haftung von Speicher Werk

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an Speicher Werk gezahlt hat.